Die Internate und Mensen in Magdeburg, Halle Brandberge, Halle Robert-Koch-Straße sind Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt und wurden zum 01. Oktober 2009 dem Landessportbund zum Betrieb übergeben.
Die Nähe zu den Trainingsstätten, dem Olympiastützpunkt und den ausgewählten Schulen unterstützt eine optimale sportliche und schulische Förderung.
Die allgemeine Geschäftsbedingungen können Sie hier [111 KB]
einsehen.
BEITRAGSSÄTZE
Unsere aktuell gültigen Beitragssätze für Unterkunft und Verpflegung der Internats- und Stadtschüler der Sportschulen setzen sich wie folgt zusammen:
Verpflegung für Internatsschüler
1.Frühstück 0,90 €
2.Frühstück 1,10 €
Mittagessen 2,80 €
Vesper 0,60 €
Abendessen 1,90 €
Tagessatz 7,30 €
Verpflegung für Stadtschüler
2.Frühstück 1,10 €
Mittagessen 2,80 €
Vesper 0,60 €
Tagessatz 4,50 €
Unterkunft
84,00 € / Monat
4,20 € / Tag
HINWEISE FÜR INTERNATSSCHÜLER
Bei Internatsunterbringung wird für die bereitgestellte Unterkunft und Verpflegung ein Jahresbeitrag in Höhe von 2300,00 € erhoben, der in zehn gleichen Teilbeträgen von 230,00 € (84,00 € für Unterkunft und 146,00 € für Verpflegung) jeweils zur Mitte eines Monats (mit Ausnahme der Monate Juli und August) zu entrichten ist – Ferien und Feiertage sind bereits berücksichtigt.
Bei nachweislicher Erkrankung oder bei genehmigter Freistellung wird der bereits gezahlte Beitrag für die Verpflegung gutgeschrieben, wobei eine Rückrechnung für einzelne Mahlzeiten nicht erfolgt; es ist nur eine tageweise Rückrechnung möglich.
ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Es besteht die Möglichkeit der Rechnungsbegleichung mittels Lastschriftverfahren oder Überweisung bei Ihrer Hausbank.
Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, senden Sie uns bitte den Vordruck ausgefüllt zurück bzw. fordern Sie diesen nochmals bei der Verwaltung an. Bestehende Einzugsermächtigungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
BEITRAGSERMÄSSIGUNG
Inhaber des Halle-Passes haben Anspruch auf eine Stützung der Mittagsmahlzeit; diese kann nur gewährt werden, wenn ein entsprechender Nachweis vorliegt. Bitte reichen Sie rechtzeitig eine Kopie in der Verwaltung des Geschäftsbereiches Sportinternate und Mensen, Robert-Koch-Str. 31, ein, da rückwirkend eine Anerkennung nicht möglich ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf der Grundlage einer Förderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt Sporthilfe beantragt werden.
Nähere Informationen erfragen Sie bitte in unserer Verwaltung.